Leuchtmittelverbot ab 2023
Welche Leuchtmittel sind betroffen?
Aufgrund der EU-Verordnung «Ecodesign EU 2019/2020» dürfen seit September 2021 diverse Leuchtmittel nicht mehr verkauft werden. Zudem sind ab Februar 2023 weitere Leuchtmittel von der Anpassung der «RoHS-Richtlinie» betroffen.
Verbot seit September 2021
- Niedervolt Halogen Reflektorlampen GU 5.3 / 12 V
- Halogen Stablampen R7süber 2700Lumen
- Leuchtstoffröhren T2
- Kompaktleuchtstofflampenmit 2-Stiftsockel
Verbot ab Februar 2023
- Kompaktleuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät, mit 4-Stiftsockel
- Ringförmige Leuchtstofflampen
Verbot ab September 2023
- Halogen Stiftlampen G9, G4, GY6.35
- Leuchtstoffröhren T5 + T8
- Aufzählung nicht abschliessend
Hier geht es zum Flyer Leuchtmittelverbot
Haben Sie Leuchtmittel im Einsatz und sind unsicher, ob diese vom Verbot betroffen sind? Als fachkundiger Elektro-Partner vor Ort unterstützen wir Sie dabei, sich optimal auf den Produktauslauf der betroffenen Leuchtmittel vorzubereiten.
Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.
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