Gemeinsam bringen wir mehr Licht ins Leben
Jetzt auf LED umstellen, gesetzliche Vorgaben einhalten und doppelt Gutes tun.
So unterstützen wir Sie bei der Umstellung
1. Kostenlose Vor-Ort Beratung
Wir prüfen Ihre bestehende Beleuchtung, zeigen Einsparpotenziale und empfehlen passende Alternativen.
2. Fachgerechte Umrüstung
Von der Beratung bis zur Installation – alles aus einer Hand.
3. Gutes tun mit jedem Wechsel
Für jedes ersetzte Leuchtmittel spenden wir CHF 1.- an die Stiftung Sonnenschein.
Welche Leuchtmittel sind vom Verbot betroffen?
Zahlreiche herkömmliche Leuchtmittel dürfen aufgrund der Ecodesign-Verordnung und der RoHS-Richtlinie nicht mehr verkauft werden. Obwohl diese Produkte vielerorts noch im Einsatz sind, können sie bei einem Ausfall oft nicht mehr ersetzt werden.
| Folgende Leuchtmittel sind verboten |
|---|
| Leuchtstoffröhren T5 + T8 |
| Niedervolt Halogen Reflektorlampen GU 5.3 / 12V |
| Halogen Stablampen R7s über 2700 Lumen |
| Leuchtstoffröhren T2 |
| Kompaktleuchtstofflampen mit 2-Stiftsockel |
| Kompaktleuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät, mit 4-Stiftsockel |
| Ringförmige Leuchtstofflampen |
| Halogen Stiftlampen G9, G4, GY6.35 |
FAQ
Warum sind die Leuchstoffröhren T5/T8 verboten?
T5- und T8-Leuchtstoffröhren enthalten Quecksilber. Aufgrund der Ecodesign-Verordnung und der RoHS-Richtlinie gilt seit August/September 2023 ein Verbot für den Verkauf und Import von T5/T8-Leuchtstoffröhren in der Schweiz und der EU. Ziel der Regelung ist es, Schadstoffe zu reduzieren, die Energieeffizienz zu erhöhen und die Umstellung auf moderne, nachhaltige LED-Beleuchtung zu fördern.
Bis wann muss ich umrüsten?
Ein gesetzliches Umrüstdatum gibt es nicht zwingend – bestehende T5/T8-Röhren dürfen weiterhin betrieben werden, solange sie funktionieren. Da Produktion und Import jedoch seit 2023 verboten sind, werden Ersatz-Röhren und Vorschaltgeräte zunehmend knapp. Deshalb empfehlen wir, rechtzeitig auf LED umzurüsten, bevor es zu Ausfällen oder längeren Stillständen kommt.
Muss ich alle Röhren ersetzen?
Nicht automatisch alle – aber es empfiehlt sich:
Defekte oder ausgediente Leuchtstoffröhren sollten durch passende LED-Lösungen ersetzt werden. Teilweise kann die bestehende Leuchte auf LED-Betrieb umgerüstet werden, ohne dass das ganze Leuchtengehäuse ausgetauscht werden muss.
Ein kompletter Austausch der Leuchte ist sinnvoll, wenn höhere Lichtqualität, bessere Ausleuchtung oder Steuerbarkeit gewünscht sind.
Was kostet die Umstellung?
Die Kosten für die Umstellung hängen von mehreren Faktoren ab:
- Anzahl der Leuchten und Röhren
- Art der vorhandenen Vorschaltgeräte
- Ob nur LED-Röhren eingesetzt oder komplette LED-Leuchten installiert werden
- Aufwand für elektrische Anpassungen oder Lichtoptimierungen
Gerne beraten wir Sie kostenlos vor Ort und empfehlen die beste Lösung für Ihre Situation.
Wie lange geht die Spenden-Aktion?
Von der kostenlosen Beratung und der Spende pro ausgetauschtem Leuchtmittel zugunsten der Sonnenschein Stiftung profitieren Sie bis 31.07.2026.